Abrechnung
braucht aktuelles Wissen
Der Kommentar zu EBM und GOÄ begründet von Wezel/Liebold
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Aber sicher!
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Sie sind Arzt oder Ärztin? Dann geht es bei der Abrechnung um IHR Geld, IHR Honorar, den Ertrag IHRER Arbeit.
Damit ist klar: Das richtige Wissen zur richtigen Zeit ist bares Geld wert. Wissen, wie Sie es im „Kommentar“ von Wezel/Liebold finden.
Der „Kommentar zu EBM und GOÄ“ von Wezel/Liebold hat sich bundesweit einen Ruf als verlässliches, umfassendes und ausgewogenes Kommentarwerk zu den ärztlichen Gebührenordnungen erarbeitet.
Ärztinnen und Ärzte, KVen und Kammern, Kassen und Versicherungen arbeiten bundesweit mit dem Werk. Rechtsanwälte und Gerichte vertrauen dem Kommentar bei der Rechtsfindung und Rechtsprechung.
Und vor allem: Der Wezel/Liebold ist stets aktuell. Updates erscheinen pünktlich zum Quartalsbeginn (und nicht wie bei anderen Monate später).
Was bringt Ihnen das?
Rechnen Sie nach dem „Wezel/Liebold“ ab, maximieren Sie die Sicherheit Ihrer Abrechnung. Sie schließen Lücken und vermeiden Fehler, die Sie wertvolles Honorar kosten.
Abrechnungs-Prüfung? – Kein Grund für schlaflose Nächte mehr! Eine Abrechnung nach dem „Wezel/Liebold“ steht auf einer soliden Grundlage. Oft bildet der Kommentar sogar die Basis für solche Prüfungen.
Bei Auseinandersetzungen mit Kassen, Versicherungen und Rechtsanwälten helfen nur zwei Dinge: Fachwissen und gute Argumente. Im „Wezel/Liebold“ finden Sie beides. Fachlich fundiert, von erfahrenen Experten aus der Abrechnungs-Praxis erarbeitet.
Durch die kontinuierliche Arbeit mit dem „Wezel/Liebold“ bauen Sie Ihr Abrechnungswissen aus. Sie werden sehen: Im Lauf der Zeit werden Sie zum Abrechnungs-Profi, dem so leicht niemand was vormachen kann.
Das sagen unsere Kunden:
„Der Online Zugang ist toll: praktisch und übersichtlich! Eine große Hilfe!“
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde die gemeinsame Empfehlung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer zur CORONA-Hygienepauschale wie folgt geändert.
Statt der Nr. A 245 GOÄ wird ab dem 1. Januar 2022 die Nr. A 383 GOÄ mit einem Betrag von 4,02 Euro (2,3 -facher Satz) erstattet. Die gleiche Ziffer gilt für Zahnärzte. Auch für Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden wird die vereinbarte pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung bis zum 31. März 2022 verlängert.
Ob online über das Internet, im Netzwerk von der DVD oder als Loseblattwerk – der „Wezel/Liebold“ hilft Ihnen in vielen Formaten.
Gemeinsam ist allen: Der „Wezel/Liebold“ bleibt immer aktuell. Pro Jahr erscheinen vier Updates bzw. Ergänzungslieferungen, jeweils pünktlich zum Quartalsbeginn. Damit ist der Kommentar immer eng an der Entwicklung der ärztlichen Gebührenordnungen dran.
Ob digital mit der Praxis-EDV oder ganz traditionell als Loseblattwerk – der „Wezel/Liebold“ begleitet Ihre Abrechnung immer kompetent, zuverlässig und sicher.
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